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  • 01.12.2003 · Fachbeitrag · Leistungen Dritter

    8. Freiwillige Leistungen Dritter

    Sie werden nur als Einkommen berücksichtigt, wenn es dem Willen des Dritten entspricht. Nach OLG Hamm werden sie im Mangelfall auch angerechnet, wenn sie sonst unberücksichtigt bleiben müssten. Anmerkung: Dies entspricht der BGH-Rechtsprechung und dürfte auch in anderen OLG-Bezirken so gelten, wenn das Ergebnis angemessen ist.