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  • 01.07.2003 · Fachbeitrag · Kindesunterhalt

    Darlegungs- und Beweislast für die verminderte Leistungsfähigkeit von VRiOLG Dieter Büte, Bad Bodenteich/Celle

    | Der auf Unterhalt bis zur Höhe des Regelbetrags in Anspruch genommene Elternteil trägt auch dann die Darlegungs- und Beweislast für seine verminderte Leistungsfähigkeit, wenn er Unterhalt nicht vom Kind, sondern aus übergegangenem Recht von öffentlichen Einrichtungen oder Verwandten geltend gemacht wird (BGH 27.11.02, XII ZR 295/00, FamRZ 03, 444). (Abruf-Nr. 030204) |