Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.04.2003 · Fachbeitrag · Kindesunterhalt

    Abgrenzung der Abänderungsklage nach § 323 ZPO zu der Korrekturklage nach § 654 ZPO

    | Wird die Abänderung eines Titels erwirkt, der auf Grund Übergangsrechtes gemäß Art. 5 § 3 Abs. 2 KindUG umgestellt worden ist, ist die Abänderungsklage gemäß § 323 ZPO die richtige Klageart und nicht die Korrekturklage nach § 654 ZPO (BGH 2.10.02, XII ZR 346/00, FamRZ 03, 304). (Abruf-Nr. 030164) |