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  • 01.05.2003 · Fachbeitrag · Hausrat

    Verwirkung des Hausratsteilungsanspruchs

    | Der Anwalt muss zur Vermeidung seines Regresses im Rahmen des gerichtlichen Hausratsteilungsverfahrens berücksichtigen, dass der Hausratsteilungsanspruch verwirkt werden kann (zur Hausratsteilung im Einzelnen: Müller, FK 02, 24). Dazu im Einzelnen: |