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  • 01.12.2003 · Fachbeitrag · Haushaltsführung

    6. Haushaltsführung/Zusammenleben

    | Sämtliche OLG gehen davon aus, dass sich der Unterhaltsberechtigte ein Versorgungsentgelt möglicherweise fiktiv zurechnen lassen muss, wenn er einem Dritten den Haushalt führt, soweit dieser leistungsfähig ist. Als anrechenbares Versorgungsentgelt beim nicht erwerbstätigen Unterhaltsberechtigten sind folgende Beträge vorgesehen: |