01.03.2001 · Fachbeitrag · Gesetzgebung
Voraussetzungen und Rechtsfolgen: Was unterscheidet die eingetragene Lebenspartnerschaft von der Ehe?
Seit dem 1.8.01 können zwei Personen gleichen Geschlechts ihrem „auf Dauer angelegten Zusammenleben unter Einbeziehung ihrer gleichgeschlechtlichen Identität einen gesicherten Rechtsrahmen geben“ (BT/Drucksache 4.7.00, 14/3751, 1.3) und eine Lebenspartnerschaft eingehen. Der Praktiker wird nun mit der Frage konfrontiert, ob und wie eine Lebenspartnerschaft - auch wegen familien-, erb- und steuerrechtlicher Aspekte - sinnvoll gestaltet werden kann. Im Folgenden werden deshalb wichtige Details des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG) dargestellt.
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