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  • 01.09.2002 · Fachbeitrag · Erbrecht

    Testamentsvollstreckung oder Vermögenspflegschaft - was bietet sich für minderjährige Erben an?

    | Schon halbwegs vermögende Eltern mit minderjährigen Kindern müssen sich Gedanken machen, was geschehen soll, wenn einer von ihnen stirbt oder gar beide tödlich verunglücken: Im ersten Fall hat der überlebende Elternteil die Personensorge für die Kinder inne; für den Fall des Todes beider Eltern werden diese in der Regel durch eine Verfügung von Todes wegen einen Vormund für die Kinder benennen. Fraglich aber ist jedes Mal, ob der Längerlebende bzw. der Vormund auch die Verwaltung des den Kindern vererbten Vermögens hinreichend gut bewerkstelligen soll bzw. kann. Falls eine Trennung von Personen- und Vermögenssorge gewünscht ist, stehen dafür „Testamentsvollstreckung“ und „Vermögenspflegschaft“ zur Verfügung. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die Vor- und Nachteile beider Instrumente (im Einzelnen dazu auch: Damrau, Der Minderjährige im Erbrecht, 2002). |