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  • 01.11.2004 · Fachbeitrag · Elternunterhalt

    Unbillige Härte i.S. von § 91 Abs. 2 S. 2 BSHG

    | Der Übergang des Unterhaltsanspruchs des Elternteils auf den Träger der Sozialhilfe kann wegen unbilliger Härte ausgeschlossen sein, wenn der Elternteil wegen einer auf seine Kriegserlebnisse zurückzuführende psychische Erkrankung nicht in der Lage war, für das auf Elternunterhalt in Anspruch genommene Kind zu sorgen (BGH 21.4.04, XII ZR 251/ 01, FamRZ 04, 1097; Abruf-Nr. 041616). |