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  • 01.07.2004 · Fachbeitrag · Elternunterhalt

    Angemessene Altersvorsorge beim Elternunterhalt

    | Einem Unterhaltsverpflichteten ist bei der Inanspruchnahme auf Elternunterhalt grundsätzlich zuzubilligen, etwa fünf Prozent seines Bruttoeinkommens für eine - über die primäre Altersversicherung hinaus betriebene - zusätzliche Altersvorsorge einzusetzen (BGH 14.1.04, XII ZR 149/01, FamRZ 04, 792, Abruf-Nr. 041000). |