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  • 01.07.2003 · Fachbeitrag · Ehegattenunterhalt

    Die konkrete Berechnung des Unterhaltsbedarfs von VRiOLG Dieter Büte, Bad Bodenteich/Celle

    | Bei durchschnittlichen Einkommensverhältnissen wird der Ehegattenunterhalt auf der Basis des Halbteilungsgrundsatzes nach einer Quote des Einkommens des Verpflichteten bzw. nach einer Quote aus der Differenz der Einkünfte beider Ehegatten ermittelt. Diese schematisierte Unterhaltsbemessung kann bei günstigen Einkommensverhältnissen dazu führen, dass der Unterhaltsberechtigte mehr Unterhalt erhält, als zur Deckung seines Bedarfs erforderlich ist. Der Bedarf wird hier daher konkret durch Feststellung der Aufwendungen ermittelt, die für die Aufrechterhaltung des ehelichen Lebensstandards erforderlich sind. Dazu im Einzelnen: |