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  • 01.04.2002 · Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung

    Seit dem 1.1.02 gilt das neue Gewaltschutzgesetz

    Am 1.1.02 ist das Gesetz zur Verbesserung des zivilrechtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung - kurz Gewaltschutzgesetz (GewSchG) - in Kraft getreten (BGBl. I 01, 3513; zum Entwurf: Kloster-Harz, FK 4/01, 54). Das Gesetz schließt damit eine Lücke - nicht nur im familienrechtlichen - Schutz vor Gewalt. Hier ein Überblick: