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  • · Fachbeitrag · Einstweilige Anordnung

    So stellen Sie in Gewaltschutzsachen den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung richtig

    von RA Dr. Doris Kloster-Harz, FA Familienrecht, München

    | Das Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellung sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung, kurz Gewaltschutzgesetz (GewSchG), ist zum 1.1.02 in Kraft getreten. Es gibt den Zivilgerichten die Befugnis zur Abwendung weiterer Verletzungen bei Gewalttaten und zur Anordnung von Schutzmaßnahmen für das Opfer (dazu auch Kloster-Harz, FK 02, 56; Müller, FK 02, 78 und FK 03, 11). |

     

    Musterformulierung / Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    An das Amtsgericht

    - Familiengericht -

    In Sachen ... ./. ...

    beantragen wir namens und kraft Vollmacht der Antragstellerin im Wege der einstweiligen Anordnung folgende Schutzanordnungen zu treffen:

    • 1.Der Antragsgegner hat es zu unterlassen, die Antragstellerin körperlich zu verletzen, insbesondere sie zu schlagen und zu treten.

    • 2.Der Antragsgegner hat es ferner zu unterlassen, mit der Antragstellerin in irgendeiner Form Kontakt aufzunehmen, auch unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln. Im Einzelnen wird dem Antragsgegner untersagt,
      • bei der Antragstellerin anzurufen,
      • sie anzusprechen,
      • ihr Faxe zu übermitteln,
      • ihr Telegramme zu übersenden,
      • ihr E-Mails oder SMS zu schicken.

    • 3.Ferner wird dem Antragsgegner untersagt,
      • die Wohnung (Adresse) und
      • den Arbeitsplatz der Antragstellerin (Adresse),
      • den Wohnsitz der Eltern, Geschwister und Freunde, in ... (Adressen genau angeben) zu betreten und sich auf eine Entfernung von ... Metern zu nähern. Dies gilt auch für folgende Orte: ....

    • 4.Er hat es zu unterlassen, das Haus, in dem sich die Wohnung der Antragstellerin befindet, zu betreten oder sich auf der Straße vor dem Haus/Grundstück aufzuhalten bzw. in die Wohnung oder das Haus einzudringen, sie auf der Straße anzusprechen und ihr zu folgen.

    • 5.Sollte es zu einer zufälligen Begegnung kommen, so hat der Antragsgegner sofort den gerichtlich festgelegten Abstand von ... Metern herzustellen und einzuhalten.

    6. Die sofortige Wirksamkeit wird angeordnet.

    7. Die Dauer der Anordnungen wird befristet auf ... (halbes Jahr):

    • 8. Dem Antragsgegner wird für den Fall der Zuwiderhandlung gegen die einstweilige Anordnung die Verhängung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 EUR, ersatzweise für den Fall, dass es nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht.

    • 9. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

    Begründung:

    Die Parteien waren bis vor zwei Monaten Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft und hatten eine gemeinsame Wohnung in S. Die Antragstellerin ist vor zwei Monaten aus dieser Wohnung aus- und zu ihren Eltern gezogen. Grund dafür ist, dass der Antragsgegner zu dieser Zeit seinen Arbeitsplatz verloren hat und sich seitdem ständig betrinkt.

    Unter Alkoholeinfluss hat er die Antragstellerin in den letzten drei Wochen vor ihrem Auszug aus der gemeinsamen Wohnung wiederholt geschlagen und getreten und zwar am .... und .... am ....

    Glaubhaftmachung: Eidesstattliche Versicherung des Antragstellers/der Antragstellerin

    Die Antragstellerin hat mehrere Prellungen an den Oberarmen und im Gesicht erlitten.

    Glaubhaftmachung:

    • 1.Ärztliches Attest des Dr. med. ..., in ... vom ...
    • 2.Eidesstattliche Versicherung des Antragstellers/der Antragstellerin

    Bereits in der Vergangenheit kam es zu einem ähnlichen Vorfall nach einer Party bei Freunden. Dort hatte sich der Antragsgegner ebenfalls betrunken und die Antragstellerin zu Hause geschlagen und getreten, weil sie mit einem anderen Mann getanzt hatte. Dieser Vorfall ereignete sich am ...

    Glaubhaftmachung: Eidesstattliche Versicherung der Antragstellerin

    Seit dem Auszug am ... aus der gemeinsamen Wohnung steht der Antragsgegner ständig vor dem Elternhaus der Antragstellerin herum und ruft sie auf der Arbeitsstelle an.

    Glaubhaftmachung: wie vor

    Die Antragstellerin wünscht keine neue Beziehung zu dem Antragsgegner.

    Da dieser momentan laufend Absagen auf seine Bewerbungen bekommt, ist zu befürchten, dass er auch weiterhin Alkohol konsumieren und unter Alkohol die Antragstellerin angreifen wird.

    Rechtsanwalt

    Weiterführender Hinweis

    • FK 10, 124, zu den ersten Erfahrungen mit den §§ 76 bis 78 FamFG
    Quelle: Ausgabe 12 / 2011 | Seite 207 | ID 29201420