Von der Eidesstattlichen Versicherung kann im Erbscheinsverfahren nur ausnahmsweise abgesehen werde, wenn etwa die Verhältnisse so klar und einfach liegen, dass sie die Erbrechtslage ohne Zweifel ergeben oder wenn der Sachverhalt bereits durch ein anderes Erbscheinsverfahren geklärt ist (Schleswig-Holsteinisches OLG 24.3.14, 3 Wx 17/14).
Sterbegelder, die eine berufsständische Versorgungseinrichtung an den Ehegatten des verstorbenen Versicherten zahlt, sind keine Leistungen i.S. von § 22 Nr. 1 S. 3a aa EStG und unterliegen daher nicht der ESt (FG ...
Streitig ist, ob ein von der Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte (nachfolgend: BWVA) gezahltes Sterbegeld als „andere Leistung“ nach § 22 Nr. 1 S. 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG zu ...
Zu den Voraussetzungen eines Rechtsschutzes gegen die Veröffentlichung einer „virtuellen Grabstätte“ im Internet und gegen die Verbreitung von Kondolenzeintragungen im Zusammenhang mit solchen Todesanzeigen. (LG Saarbrücken 14.2.14, 13 S 4/14)
Der Kläger ist Erbe eines bekannten, inzwischen verstorbenen Entertainers. Dieser sah sich durch in Zeitschriften der Beklagten erschienene Artikel, die unter anderem seine Trauer um seine verstorbene Tochter sowie ...
Die Erblasserin wohnte in Deutschland. Sie hatte die französische sowie die ungarische Staatsangehörigkeit. Der Nachlass ging an die Schwestern der Erblasserin. Die eine Schwester lebte in Ungarn, die andere in den ...
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Der Kläger verlangt vom Nachlasspfleger der zwischenzeitlich verstorbenen Beklagten Rückzahlung einer Zuwendung, die er an die Beklagte während der zwischen den Parteien seit 2003 bestehenden nichtehelichen Lebensgemeinschaft geleistet hat.