1. Die Begrenzung des Jahreswerts von Nutzungen nach § 16 BewG ist auch nach Inkrafttreten des ErbStRG anwendbar, wenn der Nutzungswert bei der Festsetzung der ErbSt oder SchenkSt vom gesondert festgestellten Grundbesitzwert abgezogen wird. 2. § 16 BewG ist nicht anzuwenden, wenn der Nutzungswert bei der Ermittlung des niedrigeren gemeinen Werts eines Grundstücks abgezogen wird. (BFH 9.4.14, II R 48/12, Abruf-Nr. 141568 )
Der BGH stellt klar, dass der Pflichtteilberechtigte neben seinem Auskunftsanspruch gegen den Erben gemäß § 2314 Abs. 1 S. 1 BGB im Rahmen von Pflichtteilsergänzungsansprüchen auch einen Auskunftsanspruch gegen den ...
Der Erblasser hatte mehrere letztwillige Verfügungen hinterlassen. Dessen Tochter, die Klägerin K, der die letztwilligen Verfügungen am 28.10.04 bekanntgegeben wurde, schlug wegen beeinträchtigenden Verfügungen ...
Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen gilt auch für die Betreuungspauschale, die Heimbewohner im Betreuten Wohnen zahlen. Voraussetzung ist, dass die Seniorenwohnanlage ein eigenes Notruf- und Betreuungssystem bereithält. Das hat das FG Nürnberg entschieden.
Die ErbSt ist eine Eigenschuld des Erben und keine Nachlassverbindlichkeit gemäß § 1967 BGB, § 325 InsO. Das FA kann die ErbSt daher nicht als Insolvenzforderung durch Feststellungsbescheid gemäß § 251 Abs.
Am 8.7.14 hat der 1. Senat des BVerfG über den Vorlagebeschluss des BFH vom 27.9.12, II R 9/11 mündlich verhandelt. Das Gericht muss unter anderem prüfen, ob § 19 Abs. 1 ErbStG i.V. mit §§ 13a und 13b ErbStG wegen ...
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.10.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
Haftung in der Stiftung: Das sind die größten Gefahren
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Der BGH stellt klar, dass der Pflichtteilberechtigte neben seinem Auskunftsanspruch gegen den Erben gemäß § 2314 Abs. 1 S. 1 BGB im Rahmen von Pflichtteilsergänzungsansprüchen auch einen Auskunftsanspruch gegen den Beschenkten hat (BGH 4.6.14, IV ZB 2/14).