Der BFH hat entschieden, dass bei einem Darlehensverhältnis unter Eheleuten die Anwendung des Abgeltungssteuersatzes (§ 32d Abs. 1 EStG) dann nach § 32d Abs. 2 S. 1 Nr. 1a EStG ausgeschlossen ist, wenn zwischen den Ehegatten ein finanzielles Abhängigkeitsverhältnis besteht (BFH 28.1.15, VIII R 8/14, Abruf-Nr. 175458 ).
Einer gemeinnützigen Stiftung ist die Gemeinnützigkeit nicht mehr zuzuerkennen, wenn Vermögen zur Vergabe von Darlehen an Schuldner
der mittelständischen Wirtschaft verwendet wird (FG Münster 11.12.
Wird im Zuge einer Kapitalerhöhung einer GmbH ein Dritter zur Übernahme des neuen Gesellschaftsanteils zugelassen, kann eine freigebige Zuwendung der Altgesellschafter an den Dritten (Neugesellschafter) vorliegen.
Der BFH hat entschieden, dass bei einem Darlehensverhältnis unter Eheleuten die Anwendung des Abgeltungssteuersatzes (§ 32d Abs. 1 EStG) dann nach § 32d Abs. 2 S. 1 Nr. 1a EStG ausgeschlossen ist, wenn zwischen den Ehegatten ein finanzielles Abhängigkeitsverhältnis besteht (BFH 28.1.15, VIII R 8/14, Abruf-Nr. 175458 ).
Müssen die Abkömmlinge für die Unterbringung eines Elternteils in einem Pflegeheim Zuzahlungen leisten, können sie die Leistungen einerseits als außergewöhnliche Belastung geltend machen und andererseits eine ...
Ergibt die Auslegung eines wirksamen handschriftlichen Testaments, dass es dem Erblasser für den Fall des doppelten Vorversterbens jeweils der zu Alleinerben eingesetzten Mutter und des Vaters darauf ankam, dass ...
Nur noch bis zum 31.08.2026: 200 Euro Rabatt für Frühbucher sichern
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren. Bei Buchung bis zum 31.08.2026 profitieren Sie jetzt von 200 € Frühbucher-Rabatt!
Die AStW-Sonderausgabe fasst die neuen Richtlinien der Elektroautoförderung 2026 kompakt und leicht verständlich zusammen. Sie verdeutlicht die Antragsvoraussetzungen, diskutiert Sonderfälle und weist auf mögliche Fallstricke hin. Damit verfügen Sie über eine solide Grundlage für Mandantenberatung.
Grunderwerbsteuer 2026: Hier drohen neue Regressgefahren
Ob Share Deals, MoPeG-Entfristung oder „Hive-Down“: Die Regeln zur Grunderwerbsteuer haben sich im ersten Quartal 2026 grundlegend geändert. Die Sonderausgabe von PU Praxis Unternehmensnachfolge zeigt, wie Sie Transaktionen nach der neuen Rechtslage rechtssicher gestalten.
Die Verfügungen des verstorbenen Ehegatten bleiben wirksam, wenn er sie in gleicher Weise getroffen hätte, wenn die angefochtene Verfügung des anderen Ehegatten von vornherein nur den Inhalt gehabt hätte, den sie nach der Anfechtung hat (OLG München 10.2.15, 31 Wx 427/14).