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  • · Fachbeitrag · Ausgleichsanspruch

    Schenkung von steuerlichen (Verlust-)Vorteilen

    von Prof. Dr. Gerd Brüggemann, Münster

    | Werden im Rahmen der Zusammenveranlagung einkommensteuerliche Verluste mit positiven Einkünften des anderen Ehegatten/Lebenspartners verrechnet oder wird im Zusammenhang mit einer Steuererstattung auf das Konto eines Ehegatten/Lebenspartners auf den Ausgleichsanspruch verzichtet, bewegen sich die Ehegatten/Lebenspartner in einem schenkungsteuerlich relevanten Bereich. Dass die Verschaffung von Steuervorteilen SchenkSt auslösen kann, dürfte unbestritten sein; hinsichtlich der schenkungsteuerlichen Erfassung führt das aber gleichwohl zu praktischen Problemen. |

    1. Musterfall

    Die Rechtsprechung des BFH stellt hohe Anforderungen an eine formal richtige Besteuerung (BFH 20.11.13, II R 64/11, BFH/NV 14, 716; Vorinstanz: Hessisches FG 29.8.11, 1 K 3381/03, ErbBstg 12, 153; BFH 2.7.04, II R 74/01, BFH/NV 04, 1511; Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz 4.10.01, 4 K 1832/00, ErbBstg 02, 123; Niedersächsisches FG 2.4.87, III 478/82, EFG 87, 571). Die entschiedenen Fälle verdeutlichen zudem, dass auch die Größenordnung der Steuervorteile eine Rolle für ihre schenkungsteuerliche Erfassung spielt.

     

    • Beispiel (vereinfacht nach BFH 20.11.13, a.a.O.)

    Ehemann M und Ehefrau F leben im Güterstand der Gütertrennung. Beide Ehegatten waren Gesellschafter der X-GmbH & Co. KG (KG). Aufgrund von Feststellungen einer bei der KG durchgeführten Betriebsprüfung ergab sich, dass Ehefrau F von ihrem Ehemann unter anderem Steuererstattungen bzw. Steuerumbuchungen erhalten hatte. Die Finanzkasse überwies neben Umsatzsteuererstattungen die Guthaben aus den Zusammenveranlagungen der Ehegatten zur Einkommensteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag sowie zur Vermögensteuer in vollem Umfang auf ein Konto der Ehefrau. Es ergaben sich für einen Besteuerungszeitraum von 8 Jahren folgende Steuererstattungen (umgerechnet in EUR):

     

    Steuerart

    Datum

    Erstattungen an F

    Einkommensteuer 07 und 08

    04.07.11

    896.123 EUR

    Einkommensteuer 09

    15.04.11

    2.492.347 EUR

    Einkommensteuer 10

    28.04.12

    2.373.215 EUR

    Einkommensteuer, KiSt, Zinsen 10

    17.05.14

    2.056.993 EUR

    Einkommensteuer, SolZ, KiSt 11

    17.02.14

    3.280.828 EUR

    Einkommensteuer 11

    22.02.14

    15.144 EUR

    Einkommensteuer, SolZ, KiSt 12

    19.12.14

    5.170.402 EUR

    Vermögensteuer 05

    15.05.11

    5.004 EUR

    Vermögensteuer 07

    06.09.11

    500 EUR

    Vermögensteuer 08

    08.07.11

    8.400 EUR

    Vermögensteuer, Zinsen 09

    20.05.12

    3.645 EUR

    Vermögensteuer 11

    25.05.12

    46.088 EUR

    Vermögensteuer 12

    01.03.14

    178.402 EUR

    KSt 08 und 10

    29.05.12

    10.963 EUR

      

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