01.07.2001 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Unternehmensnachfolge
Die Rechtsgrundsätze des BFH-Urteils vom 25.1.01 (ErbBstg 01, 126; Christoffel, ErbBstg 01, 136) sind nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden (Nichtanwendungserlass, 15.5.01, DB 01, 1282).
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01.07.2001 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Abschreibungsmodelle
Die Verlustverrechnungsregelung des § 2 Abs. 3 EStG (StEntlG 1999/2000/2002) verletzt möglicherweise den aus Art. 3 Abs. 1 GG hergeleiteten Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit in Form des so genannten Nettoprinzips sowie das Rückwirkungsverbot als Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 3 GG) (FG Münster, Beschlüsse vom 7.9.00 und 15.11.00, 4 V 1612/00, Beschwerde BFH XI B 151/00, EFG 00, 1253, DStR 01, 281).
(Abruf-Nr. 010771)
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01.07.2001 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbvergleich
Regeln die Erben bei objektiv zweifelhafter Sach- und Rechtslage durch einen Vergleich, was nach ihrer übereinstimmenden Auffassung Inhalt strittiger Verfügungen des Erblassers war, so hat der Vergleich seinen Rechtsgrund noch im Erbrecht und ist daher auch bei der Erbschaftsbesteuerung zu Grunde zu legen (BFH 6.12.00, II R 28/98, BFH/NV 01, 601).
(Abruf-Nr. 010766)
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01.07.2001 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Steuerentstehung
Der Ausfall einer zum Nachlass gehörenden Forderung auf Grund von Umständen, die erst nach dem Todestag des Erblassers eingetreten sind, stellt erbschaftsteuerrechtlich kein rückwirkendes Ereignis i.S. von § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO dar (BFH 18.10.00, II R 46/98, BFH/NV 01, 420). (Abruf-Nr. 010768)
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01.07.2001 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Leibrente
Steht eine Leibrente, die bis zum Tode des Letztversterbenden in ungeschmälerter Höhe zu zahlen ist, mehreren Berechtigten als Gesamtgläubigern zu, so ist ernstlich zweifelhaft, ob eine „Anwachsung“ der Rentenanteile eines verstorbenen Berechtigten bei den verbleibenden Berechtigten erbschaftsteuerpflichtig ist (BFH, Beschluss 7.2.01, II B 11/00, BStBl II, 245). (Abruf-Nr. 010364)
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01.05.2001 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Betreuung
Ergibt sich im Laufe der Betreuung, dass diese nunmehr durch einen nahen Verwandten übernommen werden könnte, führt dies nur dann als „anderer wichtiger Grund” zur Entlassung des bisherigen Betreuers, wenn die Betreuung durch den nahen Verwandten bei Berücksichtigung aller Umstände dem Wohl des Betreuten erheblich besser entspricht. Im Vordergrund stehen auch insoweit die Wünsche des Betreuten (BayObIG 20.4.00, 3Z BR 60/00, OLGR 00, 53).
(Abruf-Nr. 010572)
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01.05.2001 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Testamentsvollstreckung
Der bevollmächtigte Vertreter eines Erblassers bekleidet keine dem Testamentsvollstrecker vergleichbare Stellung. Der bevollmächtigte Vertreter kann nach dem Tod des Vollmachtgebers nur aus fremdem Recht, nämlich dem der Erben, tätig werden (BayObLG 15.9.00, 1 Z BR 75/00, NJW-RR 01, 297).
(Abruf-Nr. 010571)
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01.05.2001 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Testamentsvollstreckung
Innerhalb der gesetzlichen Schranken ist der Wille des Erblassers die oberste Norm für die Aufgaben und Befugnisse des Testamentsvollstreckers. In seiner Amtsführung ist er grundsätzlich von den Erben unabhängig. Damit der Testamentsvollstrecker den Willen des Erblassers ausführen kann, räumt ihm das Gesetz in den §§ 2205, 2206 BGB umfangreiche Rechte ein und beschränkt in den §§ 2211, 2212 BGB die Rechte der Erben entsprechend (BayObLG 26.1.00, 1 Z BR 214/98, OLGR 01, ...
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01.05.2001 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Unternehmensverkauf
Der Bundesverband der Freien Berufe (BfB) und der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) halten es für verfassungswidrig, dass Unternehmer/Freiberufler, die in den Jahren 1999 und 2000 ihren Betrieb verkauft oder aufgegeben haben, den Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinn nach der „Fünftel-Regelung“ versteuern müssen. Da der halbe durchschnittliche Steuersatz für Betriebs- und Praxisveräußerungen sowie -aufgaben nicht wieder rückwirkend eingeführt wurde, ist es zu einer ...
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01.05.2001 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Unternehmensnachfolge
Mit der Entscheidung vom 25.01.01 hat der BFH (ErbBstg 01, 126) entschieden, dass ein Erwerb im Wege der vorweggenommenen Erbfolge i.S. von § 13 Abs. 2a S. 1 Nr. 2 ErbStG nur vorliegt, wenn er dem Übergang von Betriebsvermögen durch Erbanfall vergleichbar ist. Darüber hinaus ist die schenkweise Einräumung einer Unterbeteiligung an einer Kommanditbeteiligung in Form einer atypisch stillen Beteiligung, die unter dem Vorbehalt von aufschiebenden Bedingungen und von Kündigungsrechten steht, ...
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