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  • 01.05.2001 · Fachbeitrag · Unternehmensverkauf

    Volle Steuerlast 1999 und 2000 verfassungswidrig

    | Der Bundesverband der Freien Berufe (BfB) und der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) halten es für verfassungswidrig, dass Unternehmer/Freiberufler, die in den Jahren 1999 und 2000 ihren Betrieb verkauft oder aufgegeben haben, den Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinn nach der „Fünftel-Regelung“ versteuern müssen. Da der halbe durchschnittliche Steuersatz für Betriebs- und Praxisveräußerungen sowie -aufgaben nicht wieder rückwirkend eingeführt wurde, ist es zu einer Ungleichbehandlung zu Lasten von Unternehmern und Freiberuflern gekommen, die in den Jahren 1999 und 2000 ihren Betrieb bzw. ihre Praxis veräußert oder aufgegeben haben. Der DStV stellt einen Musterrechtsbehelf für einen Einspruch zur Verfügung (www.dstv.de). |

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