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  • 01.07.2001 · Fachbeitrag · Leibrente

    Rentengewährung an mehrere Berechtigte

    | Steht eine Leibrente, die bis zum Tode des Letztversterbenden in ungeschmälerter Höhe zu zahlen ist, mehreren Berechtigten als Gesamtgläubigern zu, so ist ernstlich zweifelhaft, ob eine „Anwachsung“ der Rentenanteile eines verstorbenen Berechtigten bei den verbleibenden Berechtigten erbschaftsteuerpflichtig ist (BFH, Beschluss 7.2.01, II B 11/00, BStBl II, 245). (Abruf-Nr. 010364) |

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