01.07.2001 · Fachbeitrag · Steuerentstehung
Ausfall einer ererbten Forderung ein rückwirkendes Ereignis?
Der Ausfall einer zum Nachlass gehörenden Forderung auf Grund von Umständen, die erst nach dem Todestag des Erblassers eingetreten sind, stellt erbschaftsteuerrechtlich kein rückwirkendes Ereignis i.S. von § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO dar (BFH 18.10.00, II R 46/98, BFH/NV 01, 420). (Abruf-Nr. 010768)
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