Das Statistische Bundesamt wird im Jahr 2013 keine aktuelle Sterbetafel veröffentlichen. Daher bleiben gemäß § 14 Abs. 1 S. 2 BewG die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen, die nach der am 2.10.12 veröffentlichten Sterbetafel 2009/2011 des Statistischen Bundesamtes ermittelt und mit Schreiben des BMF vom 26.10.12 (IV D 4 - S 3104/09/10001, BStBl I 12, 950) veröffentlicht wurden, auch für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.14 anzuwenden.
Der Nachlasspfleger ist der gesetzliche Vertreter des unbekannten Erben. Zu seinen Pflichten gehört auch die Abgabe der Erbschaftsteuererklärung (FG Saarland 10.9.13, 1 V 1229/13).
Der BFH hält nicht mehr an seiner Rechtsprechung fest, nach der eine Aussetzung bzw. Aufhebung der Vollziehung eines Steuerbescheids ausscheidet, wenn zu erwarten ist, dass das BVerfG lediglich die Unvereinbarkeit ...
Es kann regelmäßig angenommen werden, dass mit zunehmendem Alter eines Menschen auch dessen Hilfsbedürftigkeit zunimmt. Wenn keine gegenteiligen Anhaltspunkte bestehen, kann schon bei einem über 80 Jahre alten Menschen von einer Hilfsbedürftigkeit auszugehen sein, ohne dass es hierzu eines Nachweises in Form eines ärztlichen Attests oder vergleichbarer Bescheinigungen bedarf.
Muss ein Erbe aufgrund eines ihm gegenüber ergangenen Einkommensteuerbescheids für den verstorbenen Erblasser Kirchensteuer nachzahlen, kann der Erbe diesen Betrag steuerlich zu seinen Gunsten als Sonderausgaben ...
Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des BGH hat aufgrund der Unterlassungsklage eines Verbraucherschutzverbands entschieden, dass die (Muster-)Bestimmung in Nr. 5 Abs. 1 der AGB der beklagten Sparkasse im ...
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Die Finanzverwaltung hat einen neuen Erlass zur einkommensteuerlichen Behandlung des Nießbrauchs und anderer Nutzungsrechte bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung herausgegeben (BMF 30.9.13, IV C 1-S 2253/07/10004, BStBl I 13, 1184). Er tritt an die Stelle des Nießbrauchserlasses vom 4.7.98 (BStBl I 98, 914) und ist für alle noch offenen Fälle anzuwenden, soweit für Altfälle nicht bereits bestehende Übergangsregelungen zur Anwendung kommen oder neue Übergangsregelungen hinzukommen. In der folgenden ...