Lautet ein Bankkonto allein auf einen Namen, ist derjenige im Zweifel auch Kontoinhaber und als solcher Gläubiger des ausgewiesenen Guthabens (FG Nürnberg 15.5.14, 4 K 1403/12, Abruf-Nr. 143651 ).
Der Bundestagsabgeordnete Dr. Axel Troost (DIE LINKE) hat der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Urteil des BVerfG vom 17.12.14 (1 BvL 21/12, Abruf-Nr. 143542 ) zwei Fragen gestellt, die nun vom Parlamentarischen ...
Muss ein Steuerzahler die Beerdigungskosten für seinen Ex-Ehegatten bezahlen, handelt es nicht um als Sonderausgaben abzugsfähige Unterhaltsleistungen, sondern um eine außergewöhnliche Belastung, die der zumutbaren ...
Die Steuervergünstigungen gemäß §§13a, 13b, 19a ErbStG sind grundsätzlich zulässig, der Umfang der Verschonung ist allerdings unverhältnismäßig – so das BVerfG am 17.12.14. Spätestens bis zum 30.6.16 muss das ErbStG insoweit reformiert werden. Für die Übergangszeit können die Vergünstigungen wie bisher genutzt werden, unter dem Vorbehalt, dass keine „exzessiven Steuergestaltungen“ durchgeführt werden.
Der 1. Senat des BVerfG hat die §§ 13a und 13b ErbStG und § 19 Abs. 1 ErbStG für verfassungswidrig erklärt. Die Entscheidung fiel einstimmig; in einem abweichenden Votum gehen allerdings drei Richter davon aus, ...
Als Nachweis für die Bereitschaft, Kunstgegenstände und -sammlungen den geltenden Bestimmungen der Denkmalpflege zu unterstellen, reicht eine schriftliche Mitteilung an die untere Denkmalbehörde aus (FG Münster 24.9.
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Wird für eine von Todes wegen erworbene Leibrente nach § 23 Abs. 1 ErbStG die jährliche Besteuerung des Jahreswerts gewählt und fallen die Rentenzahlungen später wegen der Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung des Verpflichteten aus, kann eine abweichende Festsetzung der ErbSt für die Ablösung der Jahressteuer nach § 23 Abs. 2 ErbStG i.V. mit § 163 S. 1 AO gerechtfertigt sein, wenn der Rentenberechtigte als Erwerber den Antrag auf Ablösung der Jahressteuer erst lange Zeit nach Beginn des ...