22.11.2017 · Nachricht · Pressemitteilung Bundesfinanzhof
Überlässt ein Dritter seine Arbeitnehmer einem Fußballverein zum Einsatz als Fußballspieler, Trainer oder Betreuer, ohne dafür eine übliche Vergütung zu erhalten, liegt im Vergütungsverzicht eine freigebige Zuwendung des Dritten an den Verein. Dies hat der BFH mit Urteil vom 30.8.17 (II R 46/15, Abruf-Nr. 197818 ) für den Verzicht eines Sponsors zugunsten eines Fußballvereins entschieden und den Verein als schenkungsteuerpflichtig angesehen.
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15.11.2017 · Fachbeitrag ·
Bewertungsgesetz
Der gemeine Wert eines Anteils am Betriebsvermögen einer Personengesellschaft ist so zu ermitteln und aufzuteilen, dass die Kapitalkonten aus der Gesamthandsbilanz dem jeweiligen Gesellschafter vorweg zuzurechnen sind.
28.10.2017 · Fachbeitrag ·
Stiftung
Bei Übertragung von Vermögen aufgrund eines Stiftungsgeschäfts unter Lebenden ist für den Freibetrag nach § 16 ErbStG das Verwandtschaftsverhältnis des nach der Stiftungssatzung entferntest Berechtigten zum ...
27.10.2017 · Fachbeitrag ·
Grunderwerbsteuer
Wird ein Grundstück auf eine Stiftung übertragen, die sich verpflichtet, das Grundstück sodann weiterzuverkaufen, um den Verkaufserlös Ertrag bringend anzulegen, ist die Befreiung nach § 3 Nr. 2 S. 1 GrEStG nicht zu gewähren, da nur eine mittelbare Geldschenkung vorliegt.
26.10.2017 · Nachricht ·
Finanzgericht Rheinland-Pfalz
Die Klägerin K schenkte ihren beiden Kindern (17 Monate und einen Monat alt) Aktien. Wenige Tage später veräußerten die Kinder, vertreten durch die Eltern als gesetzliche Vertreter, die Aktien mit Gewinn.
18.10.2017 · Fachbeitrag ·
Festsetzungsverjährung
Wendet ein Schenker dem Bedachten mehrere Vermögensgegenstände gleichzeitig zu, erlangt das FA aber lediglich Kenntnis von der freigebigen Zuwendung eines dieser Gegenstände, führt dies nicht zum Anlauf der ...
02.10.2017 · Fachbeitrag ·
Betriebsvermögen
Der isolierte Erwerb eines Anteils an einer Personengesellschaft ist nicht nach § 13a Abs. 1 und 2 ErbStG steuerbegünstigt, wenn der Schenker betriebswesentliches Sonderbetriebsvermögen zurückbehält bzw. nicht zumindest anteilig auf den Erwerber des Anteils überträgt – so das FG Düsseldorf mit Urteil vom 25.10.16.