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  • · Fachbeitrag · Stiftung

    Freibetrag bei Errichtung einer Familienstiftung

    von WP StB Dipl.-Kfm. Gerrit Grewe, Berlin

    | Bei Übertragung von Vermögen aufgrund eines Stiftungsgeschäfts unter Lebenden ist für den Freibetrag nach § 16 ErbStG das Verwandtschaftsverhältnis des nach der Stiftungssatzung entferntest Berechtigten zum Schenker zugrunde zu legen, auch wenn dieser Berechtigte noch nicht geboren ist. |

     

    Sachverhalt

    Die Klägerin K ist eine zwecks Unterstützung der Familienmitglieder der Stifterin am 13.8.08 errichtete Stiftung. Begünstigte der Stiftung sind die Stifterin, ihr Ehemann und ihre Tochter. Mit der Geburt weiterer leiblicher Abkömmlinge der Stifterin sind auch diese begünstigt.

     

    Das FA legte der SchenkSt auf den 13.8.08 den persönlichen Freibetrag gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG, § 15 Abs. 2 S. 1 ErbStG i. H. von 51.200 EUR (Enkel) zugrunde. Bei Errichtung einer Familienstiftung richte sich die Steuerklasse nach dem Verwandtschaftsverhältnis des nach der Stiftungssatzung entferntest Berechtigten zum Schenker, ohne dass dieser einen klagbaren Anspruch haben müsse.

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