Unter dem Begriff „Güterstandsschaukel“ wird eine Gestaltung verstanden, bei der die Ehegatten die Zugewinngemeinschaft durch formwirksamen Ehevertrag bei Fortbestand der Ehe beenden. In diesem Fall kommt es zu einer güterrechtlichen Abwicklung der Zugewinngemeinschaft durch Berechnung der Ausgleichsforderung. Dieser Umstand ist nach Auffassung des BFH im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht zu beachten. Auch insolvenzrechtliche Gründe können für die Güterstandsschaukel sprechen. Denn im Gegensatz zu ...
Bei vorausschauender Planung ermöglicht die Verschonungsbedarfsprüfung auch für Großerwerbe immer noch eine umfangreiche oder ggf. sogar vollständige Steuerbefreiung. Im ersten Teil dieses Beitrags hatten wir ...
Der BGH (29.11.23, XII ZB 531/22) hatte jüngst über die Wirksamkeit eines Ehevertrags bei Gütertrennung zu entscheiden. Die Beteiligten stritten hierbei im Rahmen des Scheidungsverbunds in der Folgesache Güterrecht ...
Die Finanzverwaltung, aber auch die Gesetzgeber von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen haben umgehend auf die Aussetzungsbeschlüsse des BFH vom 27.5.24 (II B 78/23 und II B 79/23) reagiert, und die Finanzverwaltung lässt nun den Nachweis eines niedrigeren Grundstückswerts bei der Grundsteuer zu. Was wichtig ist, wird nachfolgend unter Berücksichtigung der gleichlautenden Ländererlasse vom 24.6.24 (S 3017, BStBl I 24, 1073) für die Praxis erläutert.
Mit Urteil vom 28.2.24 (II R 27/21, Abruf-Nr. 242235 ) hat der BFH entschieden, dass im Rahmen eines Parkhausbetriebs Dritten zur Nutzung überlassene Parkplätze erbschaftsteuerlich kein begünstigtes Vermögen ...
Der 90 %-Einstiegstest des § 13b Abs. 2 S. 2 ErbStG ist als Reaktion auf die frühere Begünstigung sog. Cash-Gesellschaften zum 1.7.16 eingeführt worden und sollte unerwünschte Gestaltungen zur Inanspruchnahme ...
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In zwei inhaltsgleichen Aussetzungsbeschlüssen vom 27.5.24 (II B 78/23 und II B 79/23) hat der BFH brandaktuell zu der Grundsteuerwertfeststellung im sog. Bundesmodell Stellung genommen. Er kommt dabei zu dem Ergebnis, dass die Bewertungsvorschriften in § 218 ff. BewG i. d. F. des Grundsteuer-Reformgesetzes vom 26.11.19 bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen summarischen Prüfung verfassungskonform dahin gehend auszulegen seien, dass auf der Ebene der Grundsteuerwertfeststellung im Einzelfall ein ...