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  • 12.03.2010 | Erbschaftsteuerreformgesetz

    Vor der Reform ist nach der Reform

    Beim BVerfG sind drei Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit des ErbStRG 2009 anhängig (1 BvR 3198/09, 1 BvR 3197/09 und 1 BvR 3196/09). Hinzu kommt eine Beschwerde beim BFH, ob die Verschärfung für die Steuerklasse II gegen den im GG verbürgten Schutz von Ehe und Familie verstößt. Die Vorinstanz, das FG München hatte keine AdV gewährt, weil von einer möglichen Entscheidung des BVerfG eine befristete Weitergeltung des Gesetzes zu erwarten sei (FG München 5.10.09, 4 V 1548/09, ErbBstg 10, 1, Az. BFH: II B 168/09). Bis die Verwaltung Bescheide nur noch vorläufig festsetzt, sollten Erbschaftsteuer-Bescheide zu Steuerfällen ab 2009 daher über ein ruhendes Verfahren offengehalten werden.  

    Quelle: Ausgabe 03 / 2010 | Seite 61 | ID 134219

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