25.01.2018 · Fachbeitrag · Erbschaftsteuerrecht
Besteuerung der Abfindung für den Verzicht auf einen künftigen Pflichtteilsanspruch
| Die Besteuerung der Abfindung, die ein künftiger gesetzlicher Erbe an einen anderen Erben für den Verzicht auf einen künftigen Pflichtteilsanspruch zahlt, richtet sich nach der zwischen den Erben maßgebenden Steuerklasse (Änderung der bisherigen Rechtsprechung). Vorerwerbe vom künftigen Erblasser sind nicht zu beachten. Das hat der BFH entschieden. |