Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Wahlzugewinngemeinschaft

    Die Wahlzugewinngemeinschaft als Gestaltungsoption im erbrechtlichen Kontext

    Bild: © Miljan Živković - stock.adobe.com

    von RA und Notar a. D. Jürgen Gemmer, FA Steuerrecht, Magdeburg

    Die Erbfolge im Familienkreis ist ein wichtiger Bereich des deutschen Erbrechts. Ohne Testament oder Erbvertrag gilt die gesetzliche Erbfolge. Aber auch das Güterrecht ist sehr bedeutsam. Zentralthema des Beitrags ist die Wahlzugewinngemeinschaft als der vierte gesetzliche Güterstand im Lichte der erb- und pflichtteilsrechtlichen Rechtsfolgen. 

    1. Kurzüberblick: Gesetzliche Regelungen nach Eheschließung

    Die Höhe des gesetzlichen Ehegattenerbteils wird durch zwei Faktoren bestimmt: Faktor 1 ist der Güterstand der Ehegatten, Faktor 2 betrifft die Frage, welche anderen Verwandten zum Zeitpunkt des Erbfalls vorhanden sind.

     

    Besteht der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft, erhöht sich der Ehegattenerbteil um ein Viertel als pauschaler Ausgleich des Zugewinns, auch wenn tatsächlich kein Zugewinn entstanden ist. Des Weiteren hängt die Erbquote davon ab, in welchem Verwandtschaftsverhältnis die Miterben zum Erblasser stehen. Hierzu gilt: