15.10.2013 · Nachricht aus EE · Blick ins Mittelalter
Ein Wittum war die Gabe des Bräutigams, die ursprünglich an den Brautvater als Kaufpreis für die Tochter, später an die Braut selbst gegeben wurde. Der im Wittum übertragene Vermögensanteil sollte der Frau im Falle des Todes ihres Ehemanns das Auskommen sichern.
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26.09.2013 · Fachbeitrag aus EE · Gesellschaftsrecht
Das Kind hat als Gesamtrechtsnachfolger seiner Mutter einen Anspruch auf Vertragsanpassung gegenüber den übrigen Gesellschaftern, wenn sich die Differenz zwischen dem Buchwertanteil der Erblasserin und ihrem Ertragswertanteil zum Todeszeitpunkt derma ßen vergrößert hat, dass ein Festhalten an der Abfindungsbeschränkung durch die gesellschaftsvertragliche Buchwertklausel nicht mehr zumutbar ist. Die Genehmigung für eine auf dem Buchwert beruhende Abfindungsvereinbarung ist dann zu ...
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26.09.2013 · Fachbeitrag aus EE · Erbenermittlung
Mit etwa 100 bis 200 Milliarden EUR pro Jahr sind auch gemäß den Feststellungen der Bankwirtschaft künftig enorme Nachlasswerte zu erwarten. Nicht immer sind die Erben bekannt, sodass häufig gewerbliche Erbenermittler eingeschaltet werden. Deren Arbeit ist risikoreich: Ohne Erfolg entfällt ihr Honorar, das ohnehin von der Zahlungsfähigkeit des Erben abhängt, und sie tragen zunächst alle anfallenden Kosten selbst. Der Beitrag vermittelt Hintergrundwissen zur Erbenermittlung und ...
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26.09.2013 · Fachbeitrag aus EE · Praxisfall
Ehegatten bestimmen handschriftlich im Testament: „Wir, die Eheleute M und F, setzen uns gegenseitig zu alleinigen Erben unseres gesamten Nachlasses ein. Nach dem Ableben des letzten Elternteils soll das Haus mit Grundstück unser Sohn S bekommen. Unsere Tochter T soll das Wohnrecht im ersten Stock des Anwesens bis zu Ihrem Ableben haben. Nebenkosten muss sie selber tragen. Eine Mitgift von 35.000 EUR hat Sie zu Ihrer Hochzeit bekommen.“ Nach dem Tod der F errichtet M ein neues Testament ...
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26.09.2013 · Fachbeitrag aus EE · Totenfürsorge
Die – weder zu rechtfertigende noch zu bagatellisierende – häusliche Gewalt zwischen Eheleuten lässt nach dem Ableben eines Ehegatten die Totenfürsorge für den hinterbliebenen Ehegatten nicht als eine schlechthin unerträgliche und unverhältnismäßige Verpflichtung erscheinen, die eine ungeschriebene Ausnahme von der gesetzlich auferlegten Bestattungspflicht und eine daran anknüpfende Kostenverlagerung auf die Allgemeinheit rechtfertigen könnte (OVG Lüneburg 9.7.13, 8 ME ...
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