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  • 12.02.2018 · Fachbeitrag · Vermögensübertragung von Todes wegen

    Dauernde Lasten: maßgeblicher Zeitpunkt für Sonderausgabenabzug

    | Der 2012 gestorbene Erblasser (E) verpflichtete sich und seine Erben für den Fall seines Todes gegenüber seiner Ehefrau (F) zu monatlichen Zahlungen. Seine Kinder begehren erfolglos, dass die Beiträge als Sonderausgaben der ererbten Vermietungsobjekte beachtet werden. Das FG hat aber die Revision zugelassen (FG Münster 13.12.17, 7 K 572/16 F, Abruf-Nr. 199346 ). |