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  • · Fachbeitrag · Vermögensübertragung

    Erbschaftsteuerliche Aspekte und Probleme bei mehrfachem Erwerb desselben Vermögens

    von StB Christoph Wenhardt, Brühl

    | Häufig gehen Vermögen mehrfach über, wodurch sich regelmäßig höhere bzw. mehrfache Steuerbelastungen ergeben. Dies kann besonders unbillig sein, wenn die Erwerbe zeitlich nicht lange auseinanderliegen. Die Regelung des § 27 ErbStG versucht dies durch Gewährung von ‒ abgestaffelten ‒ Steuerermäßigungen abzumildern. Dieser Beitrag vermittelt Ihnen die wichtigsten Grundsätze, Berechnungsschritte und Besonderheiten zu dieser Thematik auf Grundlage praxisrelevanter Fallgestaltungen. |

    1. Voraussetzungen des § 27 ErbStG

    Die Vorschrift des § 27 ErbStG kommt nur dann zur Anwendung, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:

     

    • Sowohl der frühere als auch der nachfolgende Erwerb muss aus der Sicht des jeweiligen Erwerbers jeweils der Steuerklasse I unterliegen.