01.07.2026 · Nachricht · Nachlassverbindlichkeiten
Anwaltskosten infolge Erbauseinandersetzung als abziehbare Nachlassverbindlichkeiten
Nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 1 ErbStG sind als Nachlassverbindlichkeiten die Kosten abzugsfähig, die dem Erwerber unmittelbar im Zusammenhang mit der Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses oder mit der Erlangung des Erwerbs entstehen. Sie mindern den erbschaftsteuerpflichtigen Erwerb. Der BFH hatte sich nun aktuell mit der Frage zu befassen, ob hierzu auch Rechtsanwaltskosten gehören, die im Rahmen einer Erbauseinandersetzung entstanden sind. Der BFH hat dies ausdrücklich bejaht.
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