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  • 14.12.2021 · Nachricht · Erbschaftsteuerrecht

    Erbschaftsteuerliche Steuerfreiheit eines Familienheims bei Zuerwerb auch bei deutlich späterer Nutzung wegen Renovierung

    | Erwirbt ein Steuerpflichtiger von Todes wegen eine Wohnung, die an seine selbst genutzte Wohnung angrenzt, kann dieser Erwerb als Familienheim steuerbegünstigt sein, wenn die hinzuerworbene Wohnung unverzüglich zur Selbstnutzung bestimmt ist. Der wegen der Beseitigung eines gravierenden Mangels eintretende Zeitverzug steht der unverzüglichen Selbstnutzung nicht entgegen, wenn der Erwerber den Baufortschritt angemessen fördert (BFH 6.5.21, II R 46/19, Abruf-Nr. 226044 ). |