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  • · Fachbeitrag · Minderjährigenschutz

    Alleinerziehende und Erbrecht: Vermögensschutz für minderjährige Kinder (Teil 2)

    von RA Dr. Hans Reinold Horst, Hannover/Solingen

    Bei einer Trennung der Eltern gemeinsamer minderjähriger Kinder hat ein Elternteil nicht selten ein Interesse daran, Vermögen vor dem Zugriff des Ex-Partners zu schützen, sofern der alleinerziehende Elternteil stirbt. Anknüpfend an Teil 1 dieses Beitrags (Abruf-Nr. 50652007 ) befasst sich Teil 2 mit weiteren Konstellationen, bei denen neben erbrechtlichen Überlegungen immer auch das Familienrecht eine wichtige Rolle spielt.

     

    1. Dritte Fallabwandlung

    Fallvariante

    Vater V hat einen minderjährigen Sohn S. Auch seine Tochter T ist minderjährig. Die von ihm geschiedene Kindesmutter K ist mit ihm gemeinsam sorgeberechtigt. V ist in zweiter Ehe mit F verheiratet. Im Vermögen des V befinden sich Immobilien.

     

    a) Erste Alternative: Es gibt kein Testament/keinen Erbvertrag

    Stirbt V, erbt F neben den beiden Kindern des V, S und T (§§ 1931, 1371, 1924 BGB). Im Fall des gesetzlichen Güterstands der Zugewinngemeinschaft erbt die Ehefrau F 1/2, die beiden Kinder S und T teilen sich die andere Hälfte. Wird sie Miterbin, verwaltet sie gemeinsam mit den Kindern als Erbengemeinschaft den Nachlass. Soll das ausgeschlossen sein, bedarf es einer Verfügung von Todes wegen.