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  • 23.08.2022 · Fachbeitrag · Versicherungen

    Erbe muss beweisen, dass er Bezugsberechtigung eines anderen vor Anforderung der Versicherungsleistung widerrufen hat

    Verlangt der Erbe des Versicherungsnehmers vom Bezugsberechtigten die Herausgabe der nach Eintritt des Versicherungsfalls ausgezahlten Versicherungsleistung, muss er den fehlenden Rechtsgrund im Valuta- verhältnis beweisen und hierzu eine vom Bezugsberechtigten behauptete Übermittlung der Schenkungsofferte durch den Versicherer widerlegen.