Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Urteilsbesprechung · Lebensversicherung

    Widerruf der Bezugsberechtigung aus einer Lebensversicherung durch Nachlasspfleger

    von RA Uwe Gottwald, VorsRiLG a. D., Vallendar

    Das OLG Köln hat sich mit dem Widerruf der Bezugsberechtigung aus einer Lebensversicherung durch den Nachlasspfleger befasst.

     

    Sachverhalt

    Die Erblasserin, Lebensgefährtin des Versicherungsnehmers, ist nach diesem verstorben. Sie hatte keine Kinder und die Erben waren unbekannt. Der Lebensgefährte hatte drei Lebensversicherungen, in denen die spätere Erblasserin als widerruflich Bezugsberechtigte auf den Todesfall eingesetzt war. Der Lebensgefährte wurde von seinen beiden Geschwistern beerbt. Der Bevollmächtigte der Erben hat gegenüber der Versicherung den Botenauftrag gem. § 671 BGB widerrufen.

     

    Wegen der ungeklärten Erbfolge wurde für den Nachlass der Erblasserin auf Antrag des Vermieters sowie der Erben des Lebensgefährten ein Nachlasspfleger bestellt (§ 1961 BGB). Dieser hat die Erteilung einer nachlassgerichtlichen Genehmigung beantragt, über die Bezugsberechtigung der Erblasserin – bzw. deren unbekannten Erben – betreffend die drei Lebensversicherungen zugunsten der Erben des Lebensgefährten durch Abtretung zu verfügen. Das Nachlassgericht verweigerte die Genehmigung mit der Begründung, es sei wahrscheinlich, dass zwischen dem Lebensgefährten und der Erblasserin zu deren Lebzeiten ein Schenkungsvertrag über die Bezugsrechte zustande gekommen sei. Der gegen diese Entscheidung eingelegten Beschwerde des Nachlasspflegers hat das Nachlassgericht nicht abgeholfen. Es hat die Akten dem OLG Köln zur Entscheidung vorgelegt. Dieses hat die Entscheidung des Nachlassgerichts aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Nachlassgericht zurückverwiesen.