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  • 22.02.2019 · Fachbeitrag · Verfahrensrecht

    Beschwerden mehrerer = mehrere Beschwerdeverfahren

    | Sofern mehrere Beteiligte jeweils Beschwerde gegen eine Entscheidung des Nachlassgerichts – hier: Feststellung, dass die Voraussetzungen für den beantragten Erbschein vorliegen – einlegten, begründet jede Beschwerde jeweils ein selbstständiges Beschwerdeverfahren (OLG München 15.1.19, 31 Wx 216/17, Abruf-Nr. 206797 ). |