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  • 18.01.2017 · Fachbeitrag · Verfahrensrecht

    Akteneinsicht durch Pflichtteilsberechtigten

    | Einem Pflichtteilsberechtigten steht gem. § 13 Abs. 1 FamFG ein Recht auf Einsichtnahme in die gesamten Verfahrensakten eines Testamentseröffnungsverfahrens zu. Dazu gehört auch der in dem Verfahren eingereichte ausgefüllte Wertfragebogen. Im Rahmen dieses Akteneinsichtsrechts hat er gem. § 13 Abs. 3 FamFG einen Anspruch auf Übersendung einer Abschrift auf seine Kosten (OLG Hamm 26.8.16, I-15 W 73/16, Abruf-Nr. 190997 ). |