· Fachbeitrag · Trennung
Erbrechtliche Auswirkungen von Trennung und Scheidung – mit Gestaltungstipps (Teil 2)
von RA Dr. Hans Reinold Horst, Hannover/Solingen
Der vorliegende zweite Teil des Beitrags beleuchtet weitere Auswirkungen von Trennung und Scheidung bei Ehepaaren, verheirateten Lebenspartnern und nichtehelichen Lebensgemeinschaften. Dies vor allem aus dem Blickwinkel einer Interessenlage, bei der der getrennte oder schon geschiedene Partner im Erbfall möglichst keine Vermögenswerte mehr erhalten soll, weder als Erbe, Vermächtnisnehmer oder als Pflichtteilsberechtigter.
b) Rechtslage bei Erbeinsetzung durch Testament oder durch Erbvertrag und Scheidungsantrag
Zunächst wieder ein kurzer Überblick: Im Fall eines existierenden Testaments oder Erbvertrags richtet sich die Erbschaft im Grundsatz – abgesehen von Auslegung, Anfechtung, Widerruf und Rücknahme – nach den jeweiligen Bestimmungen. Wird der überlebende Ehegatte testamentarisch enterbt, bleibt ihm ein Pflichtteilsanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen (nicht um einen pauschalierten Zugewinnausgleichsanspruch erhöhten) Erbteils. Der überlebende Ehegatte hat dann einen Pflichtteilsanspruch
- in Höhe eines Achtels, wenn Kinder und Kindeskinder vorhanden sind,
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