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  • · Fachbeitrag · Scheidungsfolgen

    Erbrechtliche Auswirkungen von Trennung und Scheidung – mit Gestaltungstipps (Teil 3)

    von RA Dr. Hans Reinold Horst, Hannover/Solingen

    Der vorliegende dritte Teil des Beitrags beleuchtet weitere Auswirkungen von Trennung und Scheidung bei Ehepaaren, verheirateten Lebenspartnern und nicht ehelichen Lebensgemeinschaften. Dies weiterhin primär aus dem Blickwinkel einer Interessenlage, bei der der getrennte oder schon geschiedene Partner im Erbfall möglichst keine Vermögenswerte mehr erhalten soll, weder als Erbe, Vermächtnisnehmer oder als Pflichtteilsberechtigter. Der dritte Teil befasst sich mit den Handlungsoptionen, die sich bei Ehegatten in verschiedenen Konstellationen ergeben. 

     

    c) Handlungsoptionen

    Hat der Ratsuchende nicht selbst Scheidungsantrag gestellt, sondern der ausgezogene Ehegatte, so müssen dessen erbrechtliche Wirkungen erläutert werden. Insbesondere muss nachgefragt werden, ob nicht selbst Scheidungsantrag gestellt werden soll, damit auch der ausgezogene Ehegatte enterbt und damit auch seiner Pflichtteilsansprüche beraubt wird. Zu beachten bzw. zu prüfen ist im Einzelnen:

     

    • Es besteht keine Verfügung von Todeswegen