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  • 24.02.2017 · Fachbeitrag · Schuldbeitritt

    Tochter zahlt wegen eines Schuldbeitritts fürs Pflegeheim

    | Ein Pflegeheim hat erfolgreich gegen die Tochter einer verstorbenen Heimbewohnerin geklagt. Die Tochter hatte beim Einzug ihrer Mutter ins Heim eine Kostenübernahmeerklärung unterschrieben. Das Ausschlagen der Erbschaft ändert nichts an der Zahlungspflicht der Tochter, weil es nicht um den Anspruch des Pflegeheims gegen die verstorbene Mutter geht, sondern um einen direkten Anspruch des Heims gegen die Tochter aufgrund der von ihr unterschriebenen Erklärung (OLG Oldenburg 21.12.16, 4 U 36/16, Abruf-Nr. 191615 ; Pressemitteilung Nr. 4/17 vom 18.1.17). |