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  • 06.08.2018 · Fachbeitrag · Prozessrecht

    Erbschein: Beschwerdebefugnis gegen die Ablehnung

    | Gegen die Ablehnung einer Erbscheinerteilung sind formell beschwerdeberechtigt, jeder Antragsteller und jeder Antragsberechtigte, der zwar noch keinen Antrag gestellt hat, aber noch wirksam einen Antrag stellen kann. Materiell beschwerdeberechtigt ist, wer geltend macht, dass seine erbrechtliche Stellung durch die Entscheidung berührt wird (OLG Stuttgart 14.5.18, 8 W 302/16, Abruf-Nr. 202363 ). |