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  • · Nachricht · Kostenentscheidung

    Auslegung einer Kostenentscheidung im Nachlassverfahren hinsichtlich der Erstattung von Aufwendungen weiterer Beteiligter

    | Der BGH hat sich mit der Auslegung einer Kostenentscheidung eines Nachlassgerichts im Erbscheinsverfahren befasst und sich damit in einer streitigen Kostenfrage positioniert. |

     

    Die Beteiligten A und B haben vor dem Nachlassgericht um die Erbfolge gestritten. Das Nachlassgericht hat den auf Erteilung eines Alleinerbscheins gerichteten Erbscheinsantrag des A, dem der B entgegengetreten war, durch Beschluss „kostenpflichtig zurückgewiesen“. In den Gründen war zu lesen: „Der Antrag des Antragstellers war daher zurückzuweisen, wobei er die Kosten des Verfahrens zu tragen hat.“

     

    Auf Antrag des B hat das Nachlassgericht die aufgrund der Entscheidung von dem A zu erstattenden Kosten (Anwaltsgebühren etc.) nebst Zinsen festgesetzt. Das OLG Düsseldorf hat auf die dagegen gerichtete Beschwerde des A, der die Auffassung vertreten hat, die Entscheidung verpflichte ihn lediglich zur Tragung der Gerichtskosten, den KFB des Nachlassgerichts aufgehoben und den Antrag des B zurückgewiesen. Dagegen richtet sich die vom OLG zugelassene Rechtsbeschwerde des B, mit der er die Wiederherstellung des erstinstanzlichen Kostenfestsetzungsbeschlusses verfolgt. Der BGH hat die Beschwerde zurückgewiesen.