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  • 26.05.2017 · Fachbeitrag · Formell rechtskräftiger Erbscheinsbeschluss

    Keine Beschwerde gegen Bewilligungsbeschluss

    | Sofern ein Erbschein erteilt ist und dieser Beschluss formell rechtskräftig ist, kann das Beschwerdeverfahren nicht mit dem Ziel angestrengt werden, den Erbschein einziehen zu lassen (OLG München 16.3.17, 31 Wx 92/17, Abruf-Nr. 193633 ). |