28.09.2011 · Fachbeitrag ·
Testament
Ergänzungen, die der Erblasser auf einer Fotokopie seines Originaltestaments anbringt, muss er unterschreiben, damit ein formwirksames Testament vorliegt (OLG München 31.8.11, 31 Wx 179/10, ZErb 11, 257, Abruf-Nr. 113280 ).
21.07.2011 · Fachbeitrag ·
Testamentsvollstreckung
Für Steuern, die sich aus der Verwaltung des Nachlasses durch den Testamentsvollstrecker ergeben, sind nur die Erben Steuerschuldner. Die durch die Verwaltung des Nachlasses verwirklichten Steuertatbestände führen zu Einkünften, Gewerbeerträgen und Umsätzen, die allein dem Erben zugerechnet werden, nicht jedoch dem Verwalter. Trotzdem ergeben sich für den Testamentsvollstrecker einige Pflichten.