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  • 17.08.2016 · Fachbeitrag · Pflichtteil

    Teil-Stufenklage ist unzulässig

    | Die Unwägbarkeiten, wenn pflichtteilsrechtliche Ansprüche realisiert werden, haben vermehrt dazu geführt, dass der Antrag auf Auskunft und in der letzten Stufe auf Zahlung eines noch zu beziffernden Pflichtteils mit dem weiteren riskanten Antrag verbunden wird, einen bezifferten Mindest-pflichtteil zu zahlen. Ein darauf ergehendes Teilurteil ist aber hinsichtlich des teilweise bezifferten Pflichtteilsanspruchs wegen fehlender Entscheidungsreife unzulässig (§ 301 Abs. 1 S. 1 2. Alt. ZPO, OLG Celle 23.7.15, 6 U 34/15, ZEV 16, 37, Abruf-Nr. 145207 ). |