Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht

    Vergessene Gestaltungsmöglichkeit:Bezugsberechtigungen bei Lebensversicherungen

    von RA Dr. Christoph Goez, FA Erbrecht und Steuerrecht, Münster

    | Schenkung- und erbschaftsteuerlich wirken sich Lebensversicherungen aus, wenn Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter verschieden sind. Das kann vermieden werden. |

    1. Auszahlung an Bezugsberechtigten ist steuerpflichtig

    Lebensversicherungen sind sowohl als Kapital- als auch als Risikolebensversicherung sehr beliebt zur Altersvorsorge. Beim Abschluss wird aber nicht genug darauf geachtet, wie es sich auswirkt, wenn die Versicherungssumme im Erbfall ausgezahlt wird.

     

    MERKE | Grundsätzlich unterliegen Leistungen aus Kapital-, Risiko- oder Rentenversicherung der Erbschaft- und Schenkungsteuer, wenn sie an einen begünstigten Dritten (Bezugsberechtigten) ausgezahlt werden.