01.06.2026 · Fachbeitrag · Wechselbezüglichkeit
Checkliste zur Wechselbezüglichkeit
Wechselbezügliche Verfügungen spielen in der Nachlassgestaltung eine wichtige Rolle. Dabei kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen darüber, was für welchen Fall wirklich gewollt war. Hierbei gilt der Grundsatz, dass zunächst das Testament selbst auszulegen ist. Erst wenn diese Auslegung kein Ergebnis bringt, kommt die Zweifelsregel des § 2270 Abs. 2 BGB zum Tragen. Das ist wichtig, weil § 2270 Abs. 2 BGB häufig zu schnell herangezogen wird. Die Vorschrift enthält aber nur eine Auslegungsregel für Zweifelsfälle, keine allgemeine Vermutung, die den tatsächlichen Willen der Ehegatten verdrängt. Die folgende Checkliste gibt Hilfestellung, um insoweit eindeutig zu gestalten oder im Erbfall das Gewollte zu identifizieren.
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