01.06.2026 · Checklisten · Downloads · Gesetzliche und gewillkürte Erbfolge
Wechselbezüglichkeit im gemeinschaftlichen Testament, § 2267 BGB
Wechselbezügliche Verfügung spielen in der Nachlassgestaltung eine wichtige Rolle. Dabei kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen darüber, was für welchen Fall wirklich gewollt war. Hierbei gilt der Grundsatz, dass zunächst das Testament selbst auszulegen ist. Erst wenn diese Auslegung kein Ergebnis bringt, kommt die Zweifelsregel des § 2270 Abs. 2 BGB zum Tragen. Die folgende Checkliste gibt Hilfestellung, um insoweit eindeutig zu gestalten oder im Erbfall das Gewollte zu identifizieren.
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