· Nachricht · Unfallversicherung
Bezugsberechtigung aus einer Unfallversicherung bleibt bei Ausschlagung einer Erbschaft bestehen
Die Ausschlagung der Erbschaft beseitigt die Bezugsberechtigung aus einer Unfallversicherung des Erblassers nicht. Dies hat der BGH klargestellt.
Der Erblasser M hatte eine Unfallversicherung mit einer Todesfallleistung abgeschlossen. Als Bezugsberechtigte im Falle seines versicherten Unfalltodes hatte er seine „gesetzlichen Erben“ benannt. Nach dem Tod des M schlugen sämtliche gesetzlichen Erben die Erbschaft aus. Das Nachlassgericht bestellte einen Nachlasspfleger.
Der Versicherer verweigerte eine Auszahlung an den Nachlasspfleger mit dem Hinweis, die Leistung falle nicht in den Nachlass. Der Nachlasspfleger regte eine Pflegschaft für unbekannte Beteiligte nach § 1882 BGB an, um sich den Auszahlungsanspruch der Bezugsberechtigten abtreten zu lassen und in den Nachlass zu ziehen.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses EE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig