· Urteilsbesprechung · Teilungsversteigerung
Teilungsversteigerung bereits vor Auseinandersetzung des restlichen Nachlasses
von RA Uwe Gottwald, VorsRiLG a. D., Vallendar
Das OLG Thüringen hatte im Berufungsverfahren den Streit zweier Miterben (als einzige Mitglieder der Erbengemeinschaft) über die Zulässigkeit der von einem Miterben beantragten Teilungsversteigerung von vier Nachlassgrundstücken zu entscheiden. Es hat die Berufung eines Miterben gegen das Urteil des Landgerichts zurückgewiesen.
Sachverhalt
Die Klägerin wendet sich gegen eine von der Beklagten eingeleitete Teilungsversteigerung. Beide bilden zusammen eine Erbengemeinschaft; sie erbten jeweils zur Hälfte. Der Erblasser war der Vater der Klägerin und zugleich Ehemann der Beklagten. In der Erbmasse sind unter anderem vier Grundstücke enthalten. Daneben waren noch weitere Wertgegenstände, wie ein Oldtimer-Porsche, ein Oldtimer Motorrad BMW, Kontoguthaben, zahlreiche Hausratgegenstände etc. in der Erbmasse enthalten. Zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung in der ersten Instanz sollen sich nur noch Bargeld und die vier Grundstücke in der Erbmasse befunden haben.
Die Klägerin ist der Ansicht, dass die Teilungsversteigerung unzulässig sei. Sie beruft sich darauf, dass die Beklagte bereits zuvor eine – gescheiterte – Klage erhoben hatte, um eine nur teilweise Erbauseinandersetzung zu veranlassen. Der Beklagten ginge es nur darum, wertvolle Gegenstände aus der Erbmasse herauszureißen. Zudem schmälerten die anfallenden Sachverständigenkosten die Erbmasse.
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